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1. Akt: Die Anzeige
2. Akt: Unsere Anzeige
3. Akt: Die Ablehung
4. Akt: Unsere Antwort
5. Akt: E-Mail an Landrat
6. Akt: Anzeige die Zweite
7. Akt: Zweite Ablehnung

November 2018

Meinungsunterdrückung: Zweite Ablehnung

Der Nussbaum-Verlag lehnte auch unser zweite Anzeige ab. 

Sehr geehrter Herr Knupfer,

Wir bedauern, auch Ihren Anzeigenauftrag vom 18.11.2018 ablehnen zu müssen. Denn trotz der vorgenommenen Änderungen handelt es sich um einen Beitrag zur Meinungsbildung, den wir im Amtsblatt nicht veröffentlichen können.

Zutreffend ist allerdings Ihr Hinweis, dass auch die Anzeige „Unterschriftenaktion“ in der Ausgabe vom 15.11.2018 ein Beitrag zur Meinungsbildung ist und deshalb nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Wir bedauern dieses Versehen des zuständigen Mitarbeiters, der durch die blickfangartig herausgehobenen Überschriften „JA“ und „NEIN“ in der Hektik des Geschäftsablaufs irregeführt wurde und glaubte, es handle sich nur um einen neutralen Aufruf zur Stimmabgabe, bei dem unter den genannten Überschriften jeweils die Argumente pro und contra aufgelistet waren. Er hatte deshalb davon gesehen, die Anzeige rechtlich überprüfen zu lassen. Wir bedauern diesen Fehler.

An unsere Entscheidung kann sich auch nichts durch den Hinweis auf ein „Paritäts- und Gleichbehandlungsgebot“ ändern. Ein solches Gebot gibt es nicht. Art. 3 Grundgesetz gilt nicht im privaten Verkehr. Der Verlag kann nicht vorsätzlich gegen eine Verpflichtung verstoßen, nur weil er zuvor diese Verpflichtung aus Fahrlässigkeit verletzt hatte. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung.

Beste Grüße aus Weil der Stadt
Katharina Krompietz
NUSSBAUM MEDIEN
Weil der Stadt GmbH & Co. KG 
Medienberaterin
Telefon +49 7033 525-224
Fax +49 7033 525385
E-Mail: katharina.krompietz@nussbaum-medien.de
www.nussbaum-medien.de 


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