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Leserbrief von Hans-Joachim Knupfer

Das Verkehrswissenschaftliche Institut (VWI) der Universität Stuttgart wird von den Bahngegnern in Renningen, Malmsheim und Weil der Stadt gerne zitiert. Dann sollten sich die Gegner auch die Einschätzungen des VWI zu eigen machen, die im Gutachten des VWI im Verkehrsausschuss der Region Stuttgart vom 19. März 2014 auf den Seiten 39 und 94 vorgestellt worden sind. Da heißt es: „Eine Reaktivierung der Strecke (Calw – Weil der Stadt) mittels eines S-Bahn-Betriebs erzielt nicht genügend Nutzen, um die Investitionen und die Betriebskosten zu rechtfertigen.“ Und unter Regionalbahnen: „Ebenfalls noch aussichtsreich sind die Verbindungen Renningen – Calw ...“. Somit ist auch fachlich eindeutig dargelegt, dass jemand, der für eine S-Bahn nach Calw eintritt, gar keine Bahn möchte, und dass nur die Dieselbahn Calw – Renningen Sinn ergibt. So ehrlich sollten die Gegner nun sein, dies zu bekennen.  

Hans-Joachim Knupfer


Kommentare:
Norman Polensky: Die SB der ttk einer Dieselzugdurchbindung von Calw bis Renningen, wird bekanntlich von Landrat Riegger geheim gehalten.
Dennoch ist es dem BM Schreiber gelungen wesentliche Auszuege zu erhalten.
Eine Überprüfung dieser Standi ( und nur dieser) ergab wesentliche fehlerhafte Annahmen, nach denen der NKI unter 1
sowie die Kosten weit ueber 50 Mio Euro liegen.
Dies muss zunächst Gegenstand einer Überprüfung werden, ehe ueberhaupt mit Hochdruck weiter Fakten geschaffen werden.
Der Fahrplanrobustheittest ist ebenfalls umstritten und muss
nachgeholt werden.
Der VRS wurde bewusst nicht eingebunden und besteht auf Wiederholung.
Die Expertise von Klaus Woessner hatte einen weitergehenden Ansatz und gravierende Stoerpotentiale des gesamten S Bahn Verkehres aufgedeckt.
Auch dies muss aufgeklärt werden.
Dass die Situation jetzt so verfahren ist, geht auf das Konto von Landrat Riegger und Verkehrsminister Hermann die quasi in Geheimverfahren diese unsinnige Durchbindung von Dieselzuegen unmittelbar vor einer gut ausgetakteten bestehenden S Bahn durchpeitschen wollen.
Der Protest ist berechtigt
(02.04.2015)

 
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